Papierticket-Entscheidung zur Deutschen Bahn – ein guter Tag für Fahrgastrechte

Seit 2023 verkaufte die Deutsche Bahn (DB) ihre Sparpreistickets nur noch gegen E-Mailadresse oder Mobilnummer. Der ökologische Verkehrsclub VCD hatte diese Maßnahme damals scharf kritisiert. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband stattgegeben. Das begrüßen wir: Zwar verkaufte die DB Sparpreisticket an ihren Schaltern bereits vor der Urteilsverkündung wieder ohne E-Mailadresse – dennoch hat das Gericht mit seiner Entscheidung die Fahrgastrechte gestärkt. Alexander Kaas Elias, Sprecher für Bahn des ökologischen Verkehrsclub VCD, kommentiert.