@bmi Hallo, von @Polizei_BW wurde ich mit der Frage, wie ein #Taschenmesser im #Zug legal "transportiert" im Ggs. zu illegal "geführt" werden kann auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html#doc21258318bodyText2:~:text=Ein%20Messer%20wird%20dann%20%E2%80%9Enicht%20zugriffsbereit%E2%80%9C%20bef%C3%B6rdert%2C%20wenn%20mehr%20als%20drei%20Handgriffe%20bis%20zum%20Zugriff%20erforderlich%20sind. verwiesen. Leider wird da nicht erläutert, wie Handgriffe in "Messer wird dann „nicht zugriffsbereit“ befördert, wenn mehr als 3 Handgriffe zum Zugriff erforderlich sind." zu zählen sind. Zählt hier z.B. Öffnen des Rucksacks / Aufklappen des Taschenmessers als je 1 "Handgriff"?
Gibt es Beispiele?