Kann mir jemand (ggf. @HonkHase?) erklaeren, was es mit #8a #BSIG und der besonderen #Prüfverfahrenskompetenz auf sich hat?

Es gibt dafür wunderbare Kurse und Prüfungen, es gibt einen Nachweise der Kompetenz, das BSI schreibt dazu: "Bei dieser Fortbildung handelt es sich um keine Zulassung, Anerkennung oder Zertifizierung eines Prüfers, sondern um eine empfohlene Zusatzqualifikation." (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/Infos-fuer-Pruefer/Pruefverfahrenskompetenz/pruefverfahrenskompetenz_node.html)

Bringt es mir irgendwelche Vorteile, so einen Wisch zu haben? GIbt es für Prüfungen in diesem Umfeld noch weitere Anforderungen, beispielsweise branchenspezifische Kenntnisse? Und wie ist diese Prüfung mit beispielsweise einem Audit nach z.B. 27001 zu vergleichen?

@jesterchen Eine prüfende Stelle kann KRITIS Nachweiserbringungen nach § 8a BSIG durchführen.

Das Prüfteam muss Kompetenzen haben:
1. In Audits
2. In der Branche (mit einem Branchenexperten)
3. Mit der Schulung nach § 8a Prüfung mindestens eines Teammitglieds

Alternativ bringen wir bei @hisolutions Kunden mit der 2 tägigen Schulung bei, wie KRITIS Prüfungen gemacht werden und worum es in der Einhaltung des Gesetzes geht. Lohnt für sie halt auch, besser zu verstehen.

Klarer geworden?

@HonkHase Joa, merci.

Bleibt die Frage, ob ich mir das privat für potentiellen Aufbau einer Selbständigkeit antun will, solange das nicht aktiv angefragt wird... Zusätzlich "einen individuellen Nachweis der Eignung durch Selbsterklärung gegenüber dem BSI" zu erbringen ist allerdings auch schon wieder so schwammig.

Ich glaub, da werde ich mich erst einmal anderweitig orientieren.