Mit der neuen StVO wird das Einrichten von Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum erleichtert. 🚲🅿️ So fallen bisherige Einschränkungen weg und Kommunen können jetzt Kfz-Stellplätze einfacher umwandeln – ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen.
💡 Mehr dazu: https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fahrradparken