Are u kiddin` me?
@Orkan_der_rechtspflege Es geht dabei darum, wer jemanden zuerst vorschlagen darf. Ob diese Person gewählt wird, ist dann noch etwas anderes. Die Regelung, wie das Erstvorschlagsrecht zustande kommt, findest hier eine gute Antwort:
https://www.bundestag.de/resource/blob/531956/1aacea7584859480b01d112388b33d3e/WD-3-172-17-pdf.pdf
@ralph Exakt deswegen schrieb ich "Vorschlagsrecht". 😉
Anspruch auf Vorsitz besteht nicht, haben wir ganz gut hier erklärt:
https://www.brak.de/newsroom/news/afd-hat-keinen-anspruch-auf-bundestags-vize-posten/
Macht es aber nicht weniger irre.
@ralph
Mir ist schon klar, wie das Ganze funktioniert. 😉
Es ist dennoch ein Witz, wer welches Vorschlagsrecht hat.
Zum Verbotsverfahren habe ich mich übrigens bereits ein- oder zweimal geäußert 😀
https://youtube.com/playlist?list=PLtI7hwne8Rf6bYNKV8SsqB-yJ6BwHmA1T&si=iBDJ8AgDH0fTo-EI