Die AfD behauptet jetzt, das BfV würde die Hochstufung zurücknehmen. Doch die „Stillhaltezusage“ bei Gericht dient dazu, das Eilverfahren zu beschleunigen. Solange nennt das BfV die AfD nicht „gesichert rechtsetxrem“ und behandelt sie bei den ND-Mitteln wieder wie einen Verdachtsfall. Mehr nicht.
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„Stillhaltezusage“ richtersches Ermessen zur Beschleunigung oder erster Fehltritt zur Täter-Opfer-Umkehr?