Keine Abschiebungen nach #Afghanistan!
Die #Menschenrechtslage ist nach wie vor verheerend. Besonders schutzbedürftige Personen wie Frauen und Mädchen, Menschen- und Frauenrechtler*innen oder Journalist*innen sind in großer Gefahr.
Generell gilt: Abschiebungen in Herkunftsländer, in denen Menschen #Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, widersprechen dem menschenrechtlichen #Zurückweisungsverbot der europäischen #Menschenrechtskonvention.