#Wiesbaden kippt #Bezahlkarte

#Geflüchtete sollen un­be­grenzt Bargeld abheben dürfen

Von Yağmur Ekim #Çay

In Wiesbaden soll künftig eine unbegrenzte Bargeldabhebung für Geflüchtete möglich sein. Dafür sprach sich vergangene Woche der Wiesbadener Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie der Stadtverordnetenversammlung aus
https://www.taz.de/!6063768

Wiesbaden kippt Bezahlkarte

Geflüchtete sollen unbegrenzt Bargeld abheben dürfen

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

@norbert_renner gut so...

#Protip: Menschen können lt. @BaFin ungeachtet des Aufenthaltsstatusses ein #Bezahlkonto beantragen welches als #Girokonto funktioniert.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Basiskonto

Grundsätzlich haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende ein. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.

BaFin

@kkarhan ja, ist dann die Bezahlkarte ein Zahlungskonto ? Denn: „Sofern vereinbart, kann die Bank das Basiskonto mit einer Kündigungsfrist (von mindestens zwei Monaten) kündigen, wenn

der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat, das von ihm genutzt werden kann“

@mit_scharf ja, eine #Bezahlkarte ist kein #Zahlungskonto!

https://infosec.space/@kkarhan/113953505640960680

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

@norbert_renner@mastodon.social gut so... #Protip: Menschen können lt. @BaFin@social.bund.de ungeachtet des Aufenthaltsstatusses ein #Bezahlkonto beantragen welches als #Girokonto funktioniert. https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Infosec.Space
@kkarhan danke für die Ergänzung

@mit_scharf np.

Steht alles in der FAQ der @BaFin die ich verlinkt hatte:
https://infosec.space/@kkarhan/113953505640960680

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

@norbert_renner@mastodon.social gut so... #Protip: Menschen können lt. @BaFin@social.bund.de ungeachtet des Aufenthaltsstatusses ein #Bezahlkonto beantragen welches als #Girokonto funktioniert. https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Infosec.Space
@kkarhan ja das steht da auch bestimmt alles. Hab ich auch versucht heraus zu finden aber mir fehlt es an den richtigen Begrifflichkeit. Das Wort „Bezahlkarte“ kommt in der FAQ nicht vor. Also bestimmt sogar schon, aber wenn dann halt unter dem „richtigen Namen“ den ich nicht kenne.

@mit_scharf nun, die "#Bezahlkarte" hat nichts mit dem #Basiskonto zu tun!

  • Der Bezahlkarte wird kein vollwertiges Konto zugeordnet, wohingegen Basiskonten sofern nicht explizit andersbgewünscht ne normale #ec-Karte bekommen!

D.h. reguläre #Lastschrift bzw. #Bankeinzug (#debit)-Zahlubg geht damit problemlos.

  • Ubmnd anders als die rein zur #Diskriminierung und #Gängelung hervorgebrachte Bezahlkarte hat jene Karte erstmal keine Limits abgesehen vom Kontostand...

Natürlich würde es bei besonders großen Beträgen bzw. Umsätzen gem. @BaFin - Regularien Nachfragen geben, um #Geldwäsche zu bekämpfen, aber das dürfte wohl quasi nie auf Betroffene zutreffen...