OLG München erklärt Teile der DAZN-Nutzungsbedingungen für rechtswidrig. Preiserhöhungen und AGB-Klauseln stehen auf dem Prüfstand. Verbraucherschützer feiern Erfolg gegen den #Sportstreaming-Riesen. #DAZN https://winfuture.de/news,147577.html?utm_source=Mastodon&utm_medium=ManualStatus&utm_campaign=SocialMedia
Gericht erklärt DAZN-Preiserhöhungen und AGB-Klauseln für unwirksam
Das Oberlandesgericht München hat Teile der DAZN-Nutzungsbedingungen für rechtswidrig erklärt. Der Sportstreaming-Dienst muss nun seine Geschäftspraktiken ändern. Wir erläutern, was das Urteil für betroffenen Kunden bedeutet.