Aus gegebenem Anlass möchte ich alle österreichischen Angestellten über folgendes informieren:
Wenn ein notwendiger Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist [...] ist er ein Dienstverhinderungsgrund und damit Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
Während einer Dienstverhinderung muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer:innen das volle Entgelt weiterzahlen.