“Ewiges” Baurecht für 3. Startbahn
Der Widerstand geht weiter
Es schlug wie eine Bombe ein: die Bekanntgabe, der Flughafen München GmbH (FMG) am 21. Oktober 2024, dass die Regierung von Oberbayern in einem Bescheid das “ewige Baurecht” für die 3. Startbahn ausgesprochen hat. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der 3. Startbahn wäre normalerweise 10 Jahre nach seiner Rechtswirksamkeit nächstes Jahr ausgelaufen, da mit dem Bau der 3. Startbahn noch nicht begonnen worden ist. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bayerischen Landesregierung ist ein Moratorium für den Bau der 3. Startbahn festgelegt (S. 78), nicht aber ein endgültiger Stopp.
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Ewiges Baurecht für 3. Startbahn - VCD Freising e. V.
“Ewiges” Baurecht für 3. Startbahn Der Widerstand geht weiter Es schlug wie eine Bombe ein: die Bekanntgabe, der Flughafen München GmbH (FMG) am 21. Oktober 2024, dass die Regierung von Oberbayern in einem Bescheid das “ewige Baurecht” für die 3. Startbahn ausgesprochen hat. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der 3. Startbahn wäre normalerweise 10 Jahre […]