Erlebe gerade persönlich üble #Nachrede (§ 186 StGB) oder #Verleumdung (§ 187 StGB), sowie Verletzung des #Persönlichkeitsrecht.

Überlege gerade dagegen vorzugehen.

Gibt es hier Fachkräfte, welche sich mit dieser Thematik auskennen und mir eine Erfolgsprognose geben könnten?

Gerne weitere Details in einer DM.

Bitte um Re-Trööt für mehr Reichweite.

Vielen lieben Dank.

Vielen Dank für die vielen Antworten.
@CaroW Hast Du etwa einen Falschparker angezeigt?

@CaroW "Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage (§§ 374 ff. StPO) verwiesen."

Quelle: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland)&oldid=243587445

Üble Nachrede (Deutschland) – Wikipedia

@CaroW Es wird daher vermutlich so laufen, dass du das anzeigst, du und der Täter werden von der Polizei vorgeladen, die schicken das dann alles an die Staatsanwaltschaft und die freut sich, dass das nur was "Kleines" ist, schreibt dir wegen der Verfahrenseinstellung, aber mit dem Hinweis, dass du Privatklage erheben kannst (vorher muss aber Schlichtung gemacht werden), dafür brauchst du einen Anwalt und es ist teuer ...

@CaroW Sollte der Täter unpfändbar arm sein, kannst du es unter Umständen natürlich auch vergessen, dir die Kosten zurückzuholen ...

(Ja, ich weiß, ich bin heute wieder sehr positiv unterwegs 😁)