Die #Volkspartei #Tirol agiert beim Thema #Wolf offenbar wissentlich gesetzeswidrig.
Laut #EuGH:
„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“.
Das klingt nach einem absoluten #Jagdverbot. Und LHStv Josef #widerwärtigesLuder #Geisler will #EURecht mit einer Verordnung aufgehoben wissen???
"EuGH stellt klar: #Wolfsjagd verboten"
https://tirol.orf.at/stories/3264685/
Schutzstatus: EuGH stellt klar: Wolfsjagd verboten
Eine Ausnahme vom Verbot der Wolfsjagd zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden ist aus Sicht des europäischen Gerichtshofes (EuGH) nur dann zulässig, wenn die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand sei. Das sei laut dem Gerichtshof in Tirol nicht der Fall.