Die #Bürgermeisterwahl in #Großschirma, bei der ein #AfD⁠ler im 1. #Wahlgang mit gut 59 ⁠% gewählt worden ist, muss wiederholt werden (noch nicht rechtskräftig). Problem war, dass er als #Einzelbewerber angetreten ist und die dafür seit 30. August 2023 neuen Vorschriften nicht beachtet hat. Davor hat bei Einzelbewerbern niemand unterschreiben müssen. Praktisch haben wohl die #Vertrauenspersonen unterschrieben, die faktisch nötig waren, … https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/buergermeisterwahl-in-grossschirma-ist-ungueltig.html #WahlThread [1/2]
Bürgermeisterwahl in Großschirma ist ungültig

Der Wahlprüfungsbescheid ordnet eine Neuwahl an.

… damit überhaupt wer mit dem #Wahlleiter reden darf. Jetzt darf das der #Einzelbewerber selber tun, auch wenn er nicht seine eigene #Vertrauensperson ist. Das #Formular für die #Wahlvorschläge ist weiterhin sehr unklar; insbesondere ist daraus nicht direkt ersichtlich, ob es sich um einen Einzelbewerber handelt oder um den Vorschlag einer nicht organisierten #Wählergruppe. #Fußnote 16 ist neu und 14 unten wohl neu falsch (sollte 15 sein). [2/2]
Klarstellung: Die #Aufsichtsbehörde hat für #Großschirma laut Pressemeldung eine #Neuwahl angeordnet, keine #Wiederholungswahl. Es gibt also neue #Wahlvorschläge. Der #Wahlfehler sollte auch bereits in der unterlassenen Prüfung durch den #Wahlleiter liegen und nicht erst bei der Zulassung. Aber alles nicht so klar; endgültig wird das vom (Ober-)#Verwaltungsgericht entschieden werden. In #Sachsen hindert das erstmal am #Amtsantritt; der #Gemeinderat kann ihn aber zum #Amtsverweser bestellen.