#Wachstums­chancengesetz: Besteuerungs­anteil der Renten steigt langsamer

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil um 0,5 Prozentpunkte (statt bisher 1,0%). Menschen, die 2023 in #Rente gegangen sind, müssen deshalb nicht 83% ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 82,5%. Grund hierfür ist das am 22. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz.

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Wachstums­chancengesetz: Besteuerungs­anteil der Renten steigt langsamer

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang aber nicht mehr um wie bisher 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte.

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