Das, was aus Ungültigkeit in der eigentlichen #Wahlprüfung resultiert, hat dagegen #Nachwahl geheißen, hat stets ganze #Wahlkreise betroffen und war sonst nicht näher geregelt.
Das war damals sinnvoller: Bei lokalen Unregelmäßigkeiten halbwegs kurzes Verfahren, solang auf die Weise noch was zu reparieren ist. Sonst zumindest ganze Wahlkreise, wenn überhaupt. [2/3]
#Wahlkreise haben damals die Größe von kleineren Bundesländern gehabt. #Berlin war 1 #Wahlkreis, allerdings damals noch Klein-Berlin (die Aufteilung ist danach beibehalten worden, um die #Sperrklausel in Berlin wirksam zu halten, also ein dortiges #Grundmandat nicht zu billig zu machen; 3 eigene Berliner Wahllkreise sind aber auch verworfen worden).
Die erwähnten Unregelmäßigkeiten 1919 waren nördlich von #Duisburg, von #Marxloh bis #Hünxe. [3/3]