Die 6 Monate, bis zu denen eine #Wiederholungswahl mit den alten #Wählerverzeichnis⁠sen stattfindet, stammen aus der Beschlussempfehlung zum #Reichswahlgesetz von 1920. Das, was dort geregelt wird, heißt aber seit 1953 #Nachwahl, ist auf »Wahl nicht durchgeführt« begrenzt, muss (später: soll) innerhalb von 3 Wochen stattfinden und wird vom #Landeswahlleiter allein angeordnet. #btwbe24 #btwbe21 #WahlThread [1/3]

Das, was aus Ungültigkeit in der eigentlichen #Wahlprüfung resultiert, hat dagegen #Nachwahl geheißen, hat stets ganze #Wahlkreise betroffen und war sonst nicht näher geregelt.

Das war damals sinnvoller: Bei lokalen Unregelmäßigkeiten halbwegs kurzes Verfahren, solang auf die Weise noch was zu reparieren ist. Sonst zumindest ganze Wahlkreise, wenn überhaupt. [2/3]

#Wahlkreise haben damals die Größe von kleineren Bundesländern gehabt. #Berlin war 1 #Wahlkreis, allerdings damals noch Klein-Berlin (die Aufteilung ist danach beibehalten worden, um die #Sperrklausel in Berlin wirksam zu halten, also ein dortiges #Grundmandat nicht zu billig zu machen; 3 eigene Berliner Wahllkreise sind aber auch verworfen worden).

Die erwähnten Unregelmäßigkeiten 1919 waren nördlich von #Duisburg, von #Marxloh bis #Hünxe. [3/3]