@RedBent
Unzulässig, aber als Beweismittel verwertbar sagt der BGH
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0088/18
FunFact:
Ich hatte von 2011-2015 einen Ford S-Max, Bj 2008, ca.145PS. Der durchschnittliche Verbrauch lag bei etwa 6,2l Diesel auf 100km.
Aktuell fahre ich einen Renault Megane Coupe, Bj 2012, 113 PS mit einem Verbrauch von 6,2l Diesel auf 100km.
Wo ist da nun der Unterschied für die Umwelt? 🤔
Der einzige Vorteil beim Megane ist, dass ich mehr Platz in Parklücken habe, weshalb ich auch umgestiegen bin.
@holgi Aber das Auto liegt doch am Käufer? Das Auto fällt dem hilflosen Millionär nicht einfach zu, er kauft es bewusst und spart bewusst die Garage auf eigenem Grund ein. Also ich hätte den Zettel nicht so gestaltet.
Auch sonst distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von jeder Form von Sachbeschädigung an Luxusgütern, Tyrannenmord, Wissenschaft, Wahrheit, Gerechtigkeit und der französischen Revolution.