„Kann man diesen #Pilz essen?“ / DGfM

Keine Verzehrfreigabe aus der Ferne

Diese strikte Regel wirkt zunächst überzogen, hat aber ihre Gründe: Nur anhand von Bildern ist eine zweifelsfreie Bestimmung von #Pilzen oft nicht möglich.

So wie der Blätterpilz auf dem Foto oder ähnlich sehen viele ungeeignete Bestimmungsanfragen aus, die unsere #Pilzsachverständigen (PSV) erreichen. Entweder klassisch per E-Mail oder mittels WhatsApp, Twitter & Co – zuweilen rufen Ratsuchende sogar an und erwarten eine Bestimmung gänzlich ohne Bild. Doch solche „Fernbestimmungen“ sind für #Pilzsammler gefährlich und deshalb für PSV der #DGfM verboten
https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/blog/kann-man-diesen-pilz-essen
#pilz #pilze #sammeln

„Kann man diesen Pilz essen?“

Pilzsachverständige dürfen keine Pilze zum Verzehr freigeben, die sie nicht vorgelegt bekommen. Sinnig oder übertrieben? Wir klären auf!

DGfM