Gute Neuigkeiten! Die Entlassung Bahar Aslans von der Polizeihochschule als Reaktion auf eine Hetzkampagne eines Focus-Redakteurs, die von Springer, Polizeigewerkschaftern und CDU aufgegriffen wurde, war rechtswidrig. Frau Aslan darf ihre Lehrtätigkeit wieder aufnehmen.

Um es mit ihren Worten zu sagen: Die Debatte über Rechtsextremismus in der Polizei müsse jetzt dort weitergehen, wo sie hingehöre: "In den Hochschulen, in der Gesellschaft."

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-09/bahar-aslan-hspv-nrw-verwaltungsgericht-gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Bahar Aslan darf wieder an Polizeihochschule lehren

Wegen eines polizeikritischen Tweets verlor die Dozentin im Mai ihre Lehrtätigkeit an der Polizeihochschule NRW. Das war rechtswidrig, urteilte jetzt ein Gericht.

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