Verfassungsblog: Kein Anspruch auf Sendezeit

Für Redaktionen und Programmverantwortliche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt sich diese Frage immer wieder aufs Neue: Gibt es eine Pflicht zum Proporz für die in den Parlamenten vertretenen Parteien, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum GG, dem Parteiengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag oder den Landesrundfunkgesetzen zwingend ergibt? Und gilt diese Pflicht auch für rechtsradikale Parteien und deren Vertreter*innen?

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@ojour Natürlich gibt's keinen #AnspruchAufSendezeit, weil dies die #RedaktionelleUnabhängigkeit des #ÖRR gefärden würde.

Weil sonst käme illegaler #Staatsfunk alla #BundeswehrTV & #RadioAndernach dabei raus...

Unabhängig davon sind die meisten #Intendanzen der ÖRR #verfassungswidrig von rechtsaußen [#CDU & #CSU] sowie Vertreter der #Kirchen überlaufen und die #Rundfunkräte werden nicht demokratisch gewählt.