Das kann man auch falsch verstehen 😉
Die eine Interpretation, nur Polizei sollte, und das im Rahmen von Ermittlungen, mit Rechtsradikalen reden, ist sicherlich gemeint... Der anderen müsste widersprochen werden, kein Beschuldigter sollte (ohne Anwalt zumindest) mit der Polizei reden, schon gar nicht mit rechtsradikaler Polizei!