Ein 83-jähriger Berliner übersetzt Schriften, die #Gaskammern im #KZSachsenhausen leugnen und die in Deutschland verboten sind, und vertreibt sie über seine Website. Er schreibt dazu: "The publishing of the book in German is banned. A version in English is available only from me!"
Das #Amtsgericht in Berlin stellt das Verfahren wegen #Volksverhetzung ein. Die Schriften seien „sowieso überall erhältlich“, es sei schwer nachzuweisen gewesen, dass er vom Verbot wusste.
Unverständnis in der Gedenkstätte Sachsenhausen: Berliner Gericht stellt Volksverhetzungs-Verfahren ein
Der Vertrieb von Schriften, die den Einsatz von Gaskammern im KZ Sachsenhausen leugnen, soll in einem konkreten Fall keine Straftat sein. Die vom Gericht vorgetragene Begründung irritiert.
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