Tierische Herausforderung: 25 lebende Baby-#Schlangen der Art #BoaConstrictor fertigte das #HZAhamburg für den Export nach 🇺🇸 kürzlich ab. Eine Kollegin nutzte die Gelegenheit und ging auf Tuchfühlung.

Die "Boa Constrictor" unterliegt dem #Artenschutz. Für den Export ist daher eine #CITES-Ausfuhrgenehmigung vom Bundesamt für #Naturschutz erforderlich. Die Zusammenarbeit mit dem #BfN ermöglicht es, den Schutzstatus der Boas zu gewährleisten und unerlaubten Handel einzudämmen.

@Zoll wunderschöne Tiere. Was passiert mit denen? Zoo?

@StefGo Diese Nachzuchten gehen in den kontrollierten Handel.

Die Tiere sind nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens geschützt. Sie gelten als noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, aber durch unkontrollierten Handel als gefährdet.

Der Handel darf nur stattfinden, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Art ist. Dabei meint "Handel" den Handel zwischen verschiedenen Staaten (vor allem Exporte und Importe). Auf nationaler Ebene gelten separate Schutzbestimmungen.

@Zoll

Könnten wir bitte noch ein Foto der Kollegin bekommen, wenn die Boa ihre ausgewachsene Größe erreicht hat? *g

(Ja ... ich weiß, die sind wahrscheinlich schon auf dem Flug *g)