Nach dem sächsischen #Wassergesetz ist es eigentlich verboten, die Uferrandstreifen von Flüssen zu bebauen. Das gilt auch für die Weiße Elster.
Aber dieses Gesetz lässt sich aushebeln, wie sich aktuell in #Leipzig #Schleußig zeigt.
Nach dem sächsischen #Wassergesetz ist es eigentlich verboten, die Uferrandstreifen von Flüssen zu bebauen. Das gilt auch für die Weiße Elster.
Aber dieses Gesetz lässt sich aushebeln, wie sich aktuell in #Leipzig #Schleußig zeigt.