Erfolg für Radio #Dreyeckland und die #Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Das #Landgericht #Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) / @RDL nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) @Freiheitsrechte unterstützt den #Journalisten in dem #Strafverfahren. Die #Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem #RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform #linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die #Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das #Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die #Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss. (...)

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Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckla