Berücksichtigung des #Motivs kann auf vielen Ebenen erfolgen: bei #Rechtswidrigkeit (ist Mittel für den Zweck verwerflich?), bei #Schuld + #Strafmaß (#Einstellung?).
Ziviler Ungehorsam ist bewusster, symbolischer #Rechtsbruch. Rechtsordnung darf + muss daher darauf reagieren. Aber mit Augenmaß: lästige #Protestform ist noch lange kein #Terrorismus. Umgekehrt ist #Gewalt kein ziviler Ungehorsam mehr - auch überzeugter Protest hat klare Grenzen in #Demokratie.
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