#Verpasstodon

"Blitzer-App": Benutzung auch durch Mitfahrende verboten

Der Person am Steuer ist die Benutzung von Blitzerwarners schon untersagt. Nun ist gerichtlich bestätigt, dass sich das Verbot auch auf andere Insassen bezieht.

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"Blitzer-App": Benutzung auch durch Mitfahrende verboten

Der Person am Steuer ist die Benutzung von Blitzerwarners schon untersagt. Nun ist gerichtlich bestätigt, dass sich das Verbot auch auf andere Insassen bezieht.

heise online
@heiseonline Seien wir mal ehrlich, wen juckts? Und wie soll das Untersagte nachgewiesen werden? Kontrollbehörden dürfen nicht auf dein Smartphone zugreifen ohne richterlichen Beschluss, denn schon allein das in Augenschein nehmen eines Mobiltelefons zählt rechtlich als TKÜ (Telekommunikationsüberwachung).
Das ist wieder mal ein Verbot ohne Möglichkeit der aktiven Durchsetzung.
@heiseonline vollkommen in Ordnung. Wer schnell fahren will soll auf die Nordschleife. Auf öffentlichen Straßen ist das schlicht asozial und kein Kavaliersdelikt.

@heiseonline

Deutschland: Wir kontrollieren die illegale Nutzung einer „Technologie“, die uns verspricht, im Idealfall straffrei überall dort gegen das Gesetz zu verstoßen, wo dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird.
Und wenn’s mal schief geht, dann regen wir uns über die „Abzocke“ auf oder nennen es verharmlosend „Kavaliersdelikt“