@jpreisendoerfer @aynarethDas heißt, Du kennst den Grund nicht, warum Du vorgeladen wurdest? 😳
Drei Tipps aus der jahrelangen Erfahrung mit Sozialberatung und Ämterbegleitung:
a — Darauf bestehen, dass Dir der Grund für die Einladung konkret mitgeteilt wird. Eine Sozialverwaltung hat keinen Rechtsanspruch darauf, Dich zu überrumpeln. Du musst Dich auf den Termin vorbereiten können.
b — Niemals allein zu einer Sozialverwaltung gehen: Du hast einen Rechtsanspruch darauf, einen oder mehrere Beistände zum Termin mitzunehmen.
c — Vor und nach dem Termin Akteneinsicht als Verfahrensbeteiligte beantragen. Auch dazu kannst Du einen Beistand mitnehmen. Für die Betroffenen ist fast immer höchst erstaunlich, welche Fantasien die Mitarbeiter/innen einer Sozialverwaltung in die Akten schreiben. Du kannst dann eine sogenannte ›Gegenvorstellung‹ zur Akte nehmen lassen, in der Du Deinen eigenen Standpunkt darstellst.
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