🚨Die FREIHEITSTERRORISTEN morden weiter: WeLT-Anführer Stefan Aust (Abb. ähnlich) lässt vor dem Comedylandgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung das ZDF Magazin Royale vom 25.11.2022 canceln!

Was hat der brandgefährliche Pferde-Erdogan gegen das Grundgesetz der BRD?

Ich hoffe, dass Bundesverfassungsgerichtspräsident Stefan Harbarth (CDU) rechtzeitig von der Beerdigung von Papst Benedikt zurückkehrt, um sich der Sache in Karlsruhe gewohnt couragiert im Sinne der Kunstfreiheit anzunehmen.

@janboehm
Vielleicht sollte man fairerweise auch erwähnen, dass das Landgericht Hamburg sein Urteil ausschließlich damit begründet, dass das Foto entgegen der Bildunterschrift nicht Stefan Aust zeigt, sondern den Schauspieler Volker Bruch in der Rolle des Stefan Aust.

@hmz @janboehm
Deshalb oben "Abb. ähnlich" 😉

Klage macht trotzdem keinen Sinn: Warum klagt Aust, wenn er gar nicht abgebildet ist?
Soll das heißen, er will lieber selbst drauf?

Und das Foto ist ja nicht "der Schauspieler", sonder eine "verkleidete Filmfigur". Eine Verwechslungsgefahr mit dem echten #VolkerBruch ist da kaum vorhanden. Wer die Hintergründe nicht kennt, würde Bruch gar nicht mit der Aktion in Verbindung bringen.

Nur dank Klage wird es jetzt verbreitet. #Streisand.

#RaFDP

@089chris @janboehm
Mag sein, dass die Klage schwachsinnig ist, aber das Gericht hat nicht so entschieden, weil @janboehm den Namen Aust auf das satirische Fahndungsplakat gebracht hat, sondern weil die abgebildete Person nicht Aust ist. Das ist m.E. ein wichtiges Kriterium hinsichtlich der Frage, ob Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit hier korrekt gewichtet wurden.