Auch #Vattenfall verdoppelt pünktlich zum Inkrafttreten der #Strompreisbremse ab 1. Februar fast seine Kilowatt-Stunden-Preise von bislang 28 ct.

Tagesschau vermutet #Mitnahmeeffekte:

"So große Unterschiede sind für den Geschäftsführer der Stadtwerke im hessischen Dreieich nicht erklärbar. '…diese extreme Spreizung der Preise, die wir momentan sehen, ist energiewirtschaftlich eigentlich gar nicht mehr zu begründen.'"

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/strom-gaspreisbremse-101.html

Geplante Entlastungen: Mitnahmeeffekte bei Gas- und Strompreisbremse?

Die für Januar geplante Strom- und Gaspreisbremse ist heute erstmals Thema im Bundestag. Viele Versorger haben drastische Preiserhöhungen angekündigt. Verbraucherschützer fürchten, dass diese höher ausfallen als nötig. <em>Von H.-J. Vieweger.</em>

tagesschau.de

Die #Verbraucherschutz Zentrale hat einige interessante Infos dazu, was eigentlich erlaubt ist an #Strompreiserhöhung bei laufenden Verträgen mit Preisgarantie.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201

Wichtig: Die Erhöhung des Strompreis-Einkaufspreis für den Versorger scheint kein Grund sein zu dürfen für Endkundenpreiserhöhungen bei laufenden Verträgen!

Hier ein Musterbrief für den Widerspruch gegen derartige Preiserhöhungen (auch in obigem Artikel verlinkt):
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2022-08/musterbrief-widerspruch_extraenergie.pdf

#Strompreisbremse

Preiserhöhungen bei Strom und Gas – was ist erlaubt? | Verbraucherzentrale.de

Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Manchmal wird die Info über eine Preiserhöhung aber regelrecht versteckt. Und nicht jede Erhöhung ist zulässig.

Verbraucherzentrale.de

Bei Strompreiserhöhungen bei Verträgen mit Preisgarantie geht es übrigens nicht um das Recht auf Sonderkündigung. Das hat man immer.

Es geht darum, dass der Stromlieferant weiter zu den alten Preisen liefern muss.

Ist schon lustig. Ich hab gerade mal in meinen Vertrag geschaut. Da steht explizit aufgelistet, aus nur welchen Gründen Preiserhöhungen möglich sind (mit dann natürlich Sonderkündigungsrecht): Änderung von Steuern, staatlichen Abgaben, Netzentgelten. Sonst nichts.