Volkshilfe: Kindergrundsicherung. In der Vision der Volkshilfe hat jedes Kind in Österreich bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Die Auszahlung würde monatlich an die Erziehungsberechtigten erfolgen, gestaffelt nach Einkommen. Die universelle Komponente in der Höhe von 200 Euro würden alle Kinder erhalten, sie ist mit den derzeitigen universellen Familienleistungen vergleichbar. Die einkommensgeprüfte Komponente von zusätzlich bis zu 425 Euro würde abhängig vom jährlichen Familieneinkommen ausbezahlt.