#Regierungschefin von #Finnland macht Drogentest

Nach geleaktem Partyvideo gibt es #Spekulationen über angeblichen Kokainkonsum von Sanna #Marin - mit einem #Drogentest will sie das nun widerlegen

Doppelt ungut: Auf die Verletzung der eigenen #Privatsphäre (#Video) mit einer Vertiefung der Verletzung (#Test) zu reagieren, ist nicht vorbildlich - oder? 🤷‍♂️

https://www.spiegel.de/ausland/sanna-marin-finnlands-regierungschefin-macht-nach-partyvideo-drogentest-a-2a4ccb66-bac1-43d7-9a6f-d54c6c283117

Kritik wegen Partyvideo: Finnlands Regierungschefin macht Drogentest

Ein geleaktes Partyvideo bringt Sanna Marin in Bedrängnis. Die Aufnahmen sorgen auch für Spekulationen über angeblichen Kokainkonsum der finnischen Regierungschefin. Mit einem Drogentest will sie das nun widerlegen.

DER SPIEGEL

@lfdi
Ich musste jetzt eine Weile darüber nachdenken. Ihr Zweck der Datenverarbeitung ist das beweisen ihrer Unschuld und sie hat natürlich ihre Einverständnis gegeben.

Sie ist und bleibt damit Vorbild, denn sie erliegt hier dem gleichen gesellschaftlichen Druck, wie zB Angestellte auf Arbeit die MS365 nutzen müssen oder ihren Job verlieren. Sie ist genau so Opfer eines kranken Systems und dadurch weiterhin sympathisch.

Wir müssen also weiter kämpfen. Für sie. Für alle.

@tpheine
Gute Sichtweise.
Aber sie müsste kein Opfer sein: seinem Freundeskreis gegenüber ist man vielleicht machtlos - aber dem politischen Gegner kann man auch die kalte Schulter zeigen und auf seiner Privatsphäre bestehen.
Das wäre ein gutes Vorbild. 👍

@lfdi
Das stimmt. Ich befürchte jedoch, dass die Schwelle hier die "Person des öffentlichen Lebens" ist.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens

Demnach wäre es nach EGMR rechtens und von Interesse und somit legitimiert.

Oder?

Person des öffentlichen Lebens – Wikipedia

@tpheine
Nein, auch wenn hier selbst Gerichte häufiger danebenliegen: „Personen des öffentlichen Lebens“ sind eine Kategorie des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts #APR - und das ist etwas anderes als das Datenschutzrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Auch ein Popstar ist von der #DSGVO geschützt, muss aber Einschränkungen beim APR hinnehmen.

@lfdi
Danke. Verstehe ich noch nicht in Gänze. Erlauben Sie mir daher bitte eine provokante Frage: Habe ich als Bürger nicht ein berechtigtes Interesse daran, dass meine Regierung im Rahmen der Gesetze handelt und somit auch am Drogentest, wenn es einen bestätigten Verdacht gibt?

Mein DSB in mir sagt nein, solange keine Behörde ein Verfahren einleitet. Und selbst da mecker ich, weil die Grundlage (Videoleak) dafür zweifelhaft ist.

@tpheine
Nein, darauf hat kein Bürger einen Anspruch. Was ein Amtsträger in seiner Freizeit macht, ist privat und niemandem offenzulegen.
Im vorliegenden Fall gab es keinen Verdacht gegen die Regierungschefin - und wenn, dann wäre das ein Fall für den Staatsanwalt (und nicht fürs Boulevard).
Sich einem Test zu unterziehen mag ein politisch opportunes Verhalten sein - es bleibt ein zweifelhaftes Signal. Privates darf privat bleiben - auch in Amt und Politik.
@lfdi
Danke für den Gedankenaustausch! So würde ich es intuitiv auch bewerten, wenngleich ihr mir bei der rechtlichen Einordnung auf die Sprünge helfen musstet.