In Nordrhein-Westfalen gibt es noch immer noch keine genaue Sachlage bezüglich der Auslegung der EU-Massenzustromrichtlinie bei Drittstaatsangehörigen, die aus einem Kriegsgebiet kommen mit einem begrenzten ukrainischen Aufenthaltstitel. Einen ersten Lichtblick gibt es allerdings seit dieser Woche in Schleswig-Holstein, wo "nun schon" beschlossen wurde, dass diese Personengruppe unter den Paragraphen 24 fallen sollen. Hoffen wir, dass NRW mitziehen wird!
#africansinukraine
Wer jedoch aus einem Nicht-Kriegsgebiet stammt, einen begrenzten ukrainischen Aufenthaltstitel hat und keine ukrainische Familie, kann sich schon mal darauf vorbereiten, vermutlich abgeschoben zu werden.