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Michael Karbacher

#Grundrechtsfähigkeit

#Juristische #Personen aus der #EU können sich auf #Grundrechte #berufen, #Grundrechtsträger sein;

-> EU-#Recht hat #Vorrang vor dem GG;
-> Art. 18 #AEUV: #innerhalb der #EU darf niemand wegen der #Staatsangehörigkeit #diskriminiert werden
-> #begünstigt auch #juristische #Personen

#Voraussetzung: #Inlandsbezug des #Sachverhalts

#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Anwendungserweiterung; #BVerfGE 129, 78

#Vorlesung 3,3
#Grundrechte #Nußberger

Oct 7, 2021 at 1:43pmWeb