Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes erhalten kein zusätzliches Schmerzensgeld von der Lufthansa. Die Fluggesellschaft sei die falsche Beklagte, urteilte das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm.
Germanwings-Hinterbliebene scheitern mit Klage
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