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Sozialwelten

#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
#Niemand darf wegen seiner #Behinderung #benachteiligt werden.

#Benachteiligung
#Begriff: Wenn #Menschen #mit #Behinderungen im #Vergleich zu nicht #behinderten #direkt oder #indirekt von einem #Träger #öffentlicher #Gewalt #schlechter #behandelt werden

#Umfasst #Ausschluss von #Entfaltungsmöglichkeiten und #Betätigungsmöglichkeiten

#Rechtfertigung: #Kollidierendes #Verfassungsrecht

#Vorlesung 22,3
#Grundrechte #Nußberger

Aug 30, 2021 at 7:50pmWeb