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Sozialwelten

#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG

#Rechtssetzungsgleichheit

#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.

#BVerfGE 103, 242

#Vorlesung 21,2
#Grundrechte #Nußberger

Aug 12, 2021 at 10:47amWeb