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Michael Karbacher

#Freizügigkeit
Art. 11 GG

#Schrankenschranken

-> #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
-> #Abschließende #Aufzählung #legitimer #Zwecke in Art. 11 Abs. 2 GG:
#Fehlende #ausreichende #Lebensgrundlage;

#Ausreichende #Lebensgrundlage ist #gegeben, wenn #vernünftigerweise nach #Beruf, #Alter und #Gesundheit des #Antragstellers die #Erwartung #begründet ist, dass er sich den #Lebensmindestbedarf selbst wird #verdienen #können.

#Abwehr #drohender #Gefahr;

#Vorlesung 20,2
#Grundrechte #Nußberger

Aug 4, 2021 at 12:21pmWeb