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Sozialwelten

#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG

#Sachlicher #Schutzbereich

#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.

#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #Wertentscheidung

Nicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;

#Vorlesung 19
#Grundrechte #Nußberger

Aug 3, 2021 at 12:46pmWeb