#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung