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Sozialwelten

#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG

#Ausgangspunkt: #Freiheit zu #tun und zu #lassen, was man #will;

#Auffanggrundrecht;
#Grundlage für die #Gewährung von #gleichberechtigtem #Schutz für #EU #Bürger unter #Beibehaltung der #Differenzierung der #Schrankenregelungen;

#Bei #Prüfung der #Verhältnismäßigkeit #Prüfung wie #sonstige #Grundrechte

Art. 18 #AEUV #Diskriminierungsverbot; #Gleichbehandlungsgrundsatz

#Persönlicher #Schutzbereich

#Vorlesung 16,1
#Grundrechte #Nußberger

Jul 27, 2021 at 2:00pmWeb