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Michael Karbacher

#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG

#Schutzbereich
#BVerfGE 105, 313, 345 ff.

#Grundgesetz enthält keine #Definition der #Ehe, sondern setzt sie als #Form #menschlichen #Zusammenlebens voraus.

#Gesetzgeber hat #Gestaltungsspielraum #Form & #Inhalt zu #bestimmen. Das #Grundgesetz #gewährleistet das #Institut der #Ehe in der #Ausgestaltung der #herrschenden #gesetzlichen #Regelungen.

#Eingetragene #Lebenspartnerschaft

#Vorlesung 15,2
#Grundrechte #Nußberger

Jul 26, 2021 at 2:41pmWeb