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Sozialwelten

#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB

#Geschütztes #Rechtsgut: #Körperintegrität & #Selbstbestimmungsrecht

#Insofern #Grenzfall bzgl #Dispositionsfreiheit des #Opfers als #Körperverletzung #umfasst, selbst wenn #Körperintegrität nur #nachrangig #betroffen;

#Grenzfall #Embryo: Kein #voller #Lebensschutz. #Körperverletzungsdelikt​e greifen erst, wenn #Auswirkungen der #Körperverletzung nach (!) der #Geburt (noch) #feststellbar sind.

#Strafrecht I
#Vorlesung 07

Jul 1, 2021 at 7:37pmWeb