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Sozialwelten

#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;

#Zurechnung:

#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).

#Objektive #Erfolgszurechnung

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04

Jun 24, 2021 at 9:09amWeb