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Michael Karbacher

#Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 2 GG
#Legaldefinition
Jeder hat das #Recht sich aus #allgemein #zugänglichen #Quellen #ungehindert zu #unterrichten

#elementares #Bedürfnis des #Menschen sich aus #möglichst #vielen #Quellen zu #unterrichten, #Wissen #erweitern und sich so als #Persönlichkeit zu #entfalten.
#BVerfGE 27, 81 f
#Persönlichkeitsentfaltung

#Ungehindert: #Ohne #Beschränkung

#Unterscheidung von #Abwehrrecht und #Leistungsrecht

#Vorlesung 10,1
#Grundrechte #Nußberger

Jun 1, 2021 at 7:39amWeb