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Michael Karbacher

#Rückwirkungsverbot

#Dient der #Verhinderung der #unverhältnismäßig​en #Bestrafung eines #Einzelfall​es durch die #Unmöglichkeit der #Erhöhung des #Strafrahmen​s #nachträglich.

#Gesetzlichkeitsgrundsatz

#Rostalski 03a
#Vorlesung #Strafrecht I

May 29, 2021 at 2:53pmWeb