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Sozialwelten

#Entschädigung nach #Infektionsschutzgesetz für #Arbeitnehmer im #Fall der #Verordnung einer #Quarantäne

#Relevanz, weil #Tatbestandsvoraussetzung der nicht #erheblichen #Zeit des §616 #BGB idR. #überschritten wird

#Unterscheidung von #staatlicher #Entschädigung und #betrieblicher #Lohnfortzahlung

§ 56 Abs. 1 S. 3 #IfSG;
#Entschädigung erhält nicht, wer durch #Inanspruchnahme einer #Schutzimpfung #Absonderung hätte #vermeiden können

#Impfpflicht #Corona

#Körner #Arbeitsvertragsrecht

May 27, 2021 at 2:31pmWeb