Fragen zu #AGG #Merkmalen wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaften im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieben.
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützte #Ziele.
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021