#Unterscheidung von #Verrechtlichung als #Differenzierung und #Verrechtlichung als #Vereinfachung.
#Komplexität #Komplexitätszuwachs
#Sprache des §1587 a Abs. 2 BGB im #Unterschied zu #Grundgesetzlichen #Formulierungen aus der #Zeit der #Entstehung des #Grundgesetz: Bsp.: #Eigentum #Verpflichtet #Art 14 oder #Bundesrecht #bricht #Landesrecht;
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Angelika #Nußberger - #Recht & #Sprache