#Lobbyismus als #Institutionalisierung der #Einwirkung von #Interessengruppen auf #Mitglieder des #Parlament.
Soweit #außerparlamentarische #Aktionen dazu #bestimmt sind, #Abgeordnete über die bei #Wählern zu #politischen #Fragen #vorhandenen #Meinungen zu #unterrichten, sind diese #zulässig;
#Legitimität #Verfahren #Institution #Lobby
#BVerfGE 5, 85 (231ff.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus#Situation_in_der_Bundesrepublik_Deutschland